Bestattung

Bestattung, was ist das?

Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung, bei der die Gemeinde ihre Verstorbenen zur letzten Ruhe geleitet, sie der Gnade Gottes befiehlt und die Angehörigen und Hinterbliebenen im Übergang begleitet. Damit dies sorgfältig und angemessen geschehen kann führt die Pfarrerin oder der Pfarrer mit den Hinterbliebenen vor der Bestattung ein seelsorgliches Gespräch.

Welche Voraussetzungen gibt es dafür?

Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die oder der Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte. Bei ungetauften oder tot geborene Kinder besteht die Möglichkeit, sie auf Bitte der Eltern kirchlich zu bestatten. Gehörten die Verstorbenen einer anderen christlichen Kirche an, so erfolgt die kirchliche Bestattung nur ausnahmsweise. Die kirchliche Bestattung von Verstorbenen, die keiner christlichen Kirche angehörten, kann nur in Ausnahmefällen geschehen, wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt erscheint.

Wer ist für die Bestattung anzusprechen?

Zuständig ist die Pfarrerin oder der Pfarrer der Kirchengemeinde, der die oder der Verstorbene angehört hat. In der Regel regeln die Bestatter die Anfrage und Terminierung der Trauerfeier. So bald dies geschehen ist, meldet sich der Pfarrer oder die Pfarrerin bei ihnen. Möchten sie sich vorab erkundigen oder ein Gespräch führen, bitten wir sie den Pfarrer oder die Pfarrerin ihres Wohnortes zu kontaktieren.